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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Ein Vertragsabschluss mit Clevits erfolgt ausschließlich auf der Grundlage unserer nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber (Kunde) diese an. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit und werden ausdrücklich zurückgewiesen.

2. Vertragsabschluss

Die Beauftragung durch den Kunden kann mündlich, fernmündlich, über Internet, Brief oder per E-Mail erfolgen. Der Vertrag kommt in allen Fällen erst mit der schriftlichen Annahme durch Aximpro zustande. Die Annahme durch Clevits kann innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung erfolgen. Der Kunde bleibt für diesen Zeitraum gebunden.

3. Vertragsgegenstand

Der Vertragsgegenstand wird durch die schriftliche Bestätigung der Beauftragung durch Clevits festgelegt. Spätere Ergänzungen und Änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.

Verbindliche Terminvereinbarungen erfolgen ausschließlich schriftlich.

Die Einhaltung der Verpflichtung von Clevits setzt stets die rechtzeitige und ordnungsgemäße und vollständige Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehung voraus.

4. Preise

Grundlage der Beauftragung sind die hierbei vereinbarten und von Clevits bestätigten Preise. Ist die Leistung seitens Clevits mehr als 4 Monate nach der Auftragserteilung zu erbringen und tritt auf Seiten von Clevits eine wesentliche Änderungen der preisbildenden Faktoren – Lizenz- und Personalkosten – ein, so ist Clevits berechtigt, entsprechend der Erhöhung dieser Faktoren eine Preisanpassung vorzunehmen. Im Falle einer Veränderung des vereinbarten Preises von mehr als 7%, hat der Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht.

5. Zahlungsbedingungen

Clevits ist berechtigt, erbrachte Leistungen monatlich abzurechnen. Die jeweiligen Rechnungsbeträge sind jeweils innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.

6. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug ist Clevits berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu fordern. Kann ein höherer Verzugsschaden nachgewiesen werden, so ist Clevits berechtigt, diesen geltend zu machen. Dem Auftraggeber ist der Nachweis gestattet, dass Clevits ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder der Schaden wesentlich niedriger ist.

Clevits ist nicht zur Annahme von Schecks und Wechseln verpflichtet. Akzeptierte Schecks und Wechsel gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Dem Auftraggeber stehen Aufrechnungs- und Zurückhaltungsrechte nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Aximpro anerkannt sind.

7. Haftung

Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Auftraggebers, sind ausgeschlossen.

Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt in den Fällen nicht, in denen zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, für Körperschäden, wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft oder wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch Clevits oder durch einen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung von Clevits auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Soweit die Haftung von Aximpro ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Clevits.

8. Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen

Kommt der Vertrag ausschließlich unter Verwendung von sogenannter Fernkommunikationsmitteln zustande (z.B. per E-Mail oder Telefax) und ist der Auftraggeber Verbraucher so hat er das Recht, die Anmeldung/Beauftragung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Annahmebestätigung ohne Begründung schriftlich zu widerrufen.

Nach Ausübung des Widerrufsrecht werden eventuell erfolgte Zahlungen zurückerstattet. Zur Fristwahrung genügt die nachgewiesene rechtzeitige Absendung des Widerrufs an die Adresse von Clevits.

Dieses Widerrufsrecht erlischt, sobald während des 14-Tageszeitraumes Clevits vereinbarungsgemäß mit seiner Leistungserbringung begonnen hat.

9. Datenschutz

Clevits wird die vom Auftraggeber überlassenen Daten vertraulich behandeln und nur im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen nutzen. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Beauftragung damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten zur Erfüllung des Vertragszweckes gespeichert werden.

10. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswahl

Ist der Auftraggeber Vollkaufmann wird als Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Miesbach vereinbart. Clevits ist jedoch berechtigt, im Einzelfall auch am Geschäftssitz des Auftraggebers oder vor jedem anderen zuständigen Gericht zu klagen. Erfüllungsort für Leistungserbringung durch Clevits und die Zahlung des Auftraggebers ist der Sitz von Clevits. Die Rechtsbeziehung zwischen Clevits und dem Auftraggeber unterliegt ausschließlich deutschem Recht, auch wenn der Auftraggeber seinen Firmensitz im Ausland hat oder die Leistungserbringung ganz oder teilweise im Ausland erfolgt. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) in der jeweils aktuellen Fassung wird abbedungen.

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so bleibt hiervon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen soll, soweit rechtlich zulässig, eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung bedacht hätten.

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